§ 15 Straßenverlauf der B 64 Rechberg Straße

Alte FassungIn Kraft seit 29.1.1992

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 64 Rechberg Straße wird im Bereich der Gemeinden Albersdorf-Prebuch und Unterfladnitz wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 0,40, umfährt die Ortschaften Albersdorf und Wollsdorf und bindet bei km 3,85 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Albersdorf-Prebuch und Unterfladnitz aufliegenden Planunterlagen

(Plan Nr. BO 64-14 im Maßstab 1:2000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

10012095

Dokumentnummer

NOR12152829

alte Dokumentnummer

N9199210311Y

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