§ 15 Straßenverlauf der B 63 Steinamangerer Straße

Alte FassungIn Kraft seit 08.10.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 63 Steinamangerer Straße wird im Bereich der Gemeinden Jabing und Großpetersdorf wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 28,0, führt in der Folge über den Anschluß L 105 Schlaininger Straße und bindet bei km 31,75 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Rampen des Anschlusses L 105 Schlaininger Straße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Jabing und Großpetersdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1192 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012439

Dokumentnummer

NOR12155635

alte Dokumentnummer

N9199441605J

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