§ 15 Straßenverlauf der B 38 Böhmerwald Straße

Alte FassungIn Kraft seit 07.9.1988

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 38 Böhmerwald Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Peilstein wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 162,204 (alt), quert eine Talmulde mit dem Flattingerbach und bindet bei km 162,433 (alt) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Peilstein aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2880 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10011743

Dokumentnummer

NOR12151272

alte Dokumentnummer

N9198814699J

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