Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 31 Ybbstal Straße wird im Bereich der Stadt Waidhofen an der Ybbs wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 0,10, unterführt in der Folge den Schiller-Park und bindet bei km 0,60 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Waidhofen an der Ybbs aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 31/86-85 im Maßstab 1 : 1 250) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2018
Gesetzesnummer
10011947
Dokumentnummer
NOR12152303
alte Dokumentnummer
N9199011335J
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