§ 15 Straßenverlauf der B 16 Ödenburger Straße

Alte FassungIn Kraft seit 26.10.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 16 Ödenburger Straße wird im Bereich der Gemeinde Siegendorf wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse führt von km 48,214 in Form eines Kreisverkehrs bis km 48,281.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Siegendorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1152 im Maßstab 1 : 500) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012447

Dokumentnummer

NOR12155652

alte Dokumentnummer

N9199441960J

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