§ 15 Straßenverlauf der B 16 Ödenburger Straße

Alte FassungIn Kraft seit 18.9.1993

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 16 Ödenburger Straße wird im Bereich der Gemeinde Klingenbach wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 48,855 (alt/neu), führt über die Halbanschlußstellen Klingenbach/Nord und Klingenbach/Ost und bindet bei km 51,942 (alt)/km 52,229 (neu) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der beiden Halbanschlußstellen mit ihren Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Klingenbach aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1087 im Maßstab 1:1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012278

Dokumentnummer

NOR12154386

alte Dokumentnummer

N9199329985J

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