§ 15 Straßenverlauf der B 164 Hochkönig Straße

Alte FassungIn Kraft seit 15.8.1991

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 164 Hochkönig Straße wird im Bereich der Marktgemeinde St. Johann in Tirol wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 75,25 und bindet über die Spuren 100 und 200 niveaufrei in die bestehende B 312 Loferer Straße zwischen deren km 29,61 und km 29,67 ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde St. Johann in Tirol aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 117810 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik, BGBl. Nr. 88/1979, aufgehoben.

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

10012078

Dokumentnummer

NOR12152773

alte Dokumentnummer

N9199116272J

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