§ 15 Straßenverlauf der B 15 Mannersdorfer Straße

Alte FassungIn Kraft seit 17.2.1993

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 15 Mannersdorfer Straße wird im Bereich der Gemeinden Mannersdorf am Leithagebirge und Hof am Leithagebirge wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse führt von km 25,50 bis km 25,90 und von km 26,10 bis km 26,40.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Mannersdorf am Leithagebirge und Hof am Leithagebirge aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 15/77-90 im Maßstab 1:2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2019

Gesetzesnummer

10012240

Dokumentnummer

NOR12153671

alte Dokumentnummer

N9199326250J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)