§ 15 Straßenverlauf der B 110 Plöckenpaß Straße

Alte FassungIn Kraft seit 20.4.1995

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 110 Plöckenpaß Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 19,54 und bindet bei km 20,62 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 880 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012505

Dokumentnummer

NOR12156069

alte Dokumentnummer

N9199547459J

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