§ 15 Straßenverlauf der B 100 Drautal Straße

Alte FassungIn Kraft seit 30.12.1995

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 100 Drautal Straße wird im Bereich der Gemeinde Kleblach-Lind wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 53,0, führt in der Folge in geringem Abstand nördlich der Bahnlinie der ÖBB Bleiburg

- Innichen und bindet bei km 57,9 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Gemeinde Kleblach-Lind aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012576

Dokumentnummer

NOR12156366

alte Dokumentnummer

N9199552690J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)