§ 15 Straßenverlauf der B 100 Drautal Straße

Alte FassungIn Kraft seit 26.9.1990

Der Straßenverlauf der B 100 Drautal Straße wird im Bereich der Gemeinden Abfaltersbach und Anras wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 128,800 (alt), umfährt den Ortskern von Abfaltersbach im Norden und bindet bei km 131,236 (alt) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus dem beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, dem Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Abfaltersbach und Anras aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 109.409 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung werden die Verordnungen des Bundesministers für Bauten und Technik vom 14. April 1980, BGBl. Nr. 184 - mit Ausnahme des Bereiches von km 131,236 bis km 131,880 - und vom 8. Feber 1983, BGBl. Nr. 130, - zur Gänze - aufgehoben.

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2018

Gesetzesnummer

10011904

Dokumentnummer

NOR12151935

alte Dokumentnummer

N9199010040L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)