Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 75 Glattjoch Straße wird im Bereich der Gemeinde Donnersbach wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 8,86 und bindet bei km 9,40 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Donnersbach aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. BO-75-13 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2018
Gesetzesnummer
10011826
Dokumentnummer
NOR12151693
alte Dokumentnummer
N9198912559H
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