§ 15 Straßenverlauf der B 69 Südsteirische Grenz Straße

Alte FassungIn Kraft seit 06.9.1991

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 69 Südsteirische Grenz Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Lavamünd wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 0,2 und bindet bei km 0,86 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Lavamünd aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:1 000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

10012035

Dokumentnummer

NOR12152603

alte Dokumentnummer

N9199111163L

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