§ 15 Straßenverlauf der B 64 Rechberg Straße

Alte FassungIn Kraft seit 11.2.1995

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 64 Rechberg Straße wird im Bereich der Gemeinden Unterfladnitz und Krottendorf wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 8,50, umfährt die Ortschaft Unterfladnitz im Westen und bindet bei km 10,54 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Unterfladnitz und Krottendorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-64-15 im Maßstab 1:2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012483

Dokumentnummer

NOR12155923

alte Dokumentnummer

N9199546619J

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