§ 15 Straßenverlauf der B 37 Kremser Straße

Alte FassungIn Kraft seit 17.2.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 37 Kremser Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Gföhl wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 23,5, verläuft in der Folge nördlich von Großmotten und bindet bei km 26,0 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Gföhl aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 37/10-93 im Maßstab 1:2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012356

Dokumentnummer

NOR12154755

alte Dokumentnummer

N9199432976J

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