§ 15 Straßenverlauf der B 31 Ybbstal Straße

Alte FassungIn Kraft seit 28.3.1990

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 31 Ybbstal Straße wird im Bereich der Stadt Waidhofen an der Ybbs wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 0,10, unterführt in der Folge den Schiller-Park und bindet bei km 0,60 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Waidhofen an der Ybbs aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 31/86-85 im Maßstab 1 : 1 250) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2018

Gesetzesnummer

10011947

Dokumentnummer

NOR12152303

alte Dokumentnummer

N9199011335J

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