Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 24 Hochschwab Straße wird im Bereich der Gemeinde Wildalpen wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 34,32 und bindet bei km 34,36 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Wildalpen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-24-27 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2018
Gesetzesnummer
10012412
Dokumentnummer
NOR12155275
alte Dokumentnummer
N9199438309J
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