§ 15 Straßenverlauf der B 24 Hochschwab Straße

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 24 Hochschwab Straße wird im Bereich der Gemeinde Wildalpen wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 34,32 und bindet bei km 34,36 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Wildalpen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-24-27 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012412

Dokumentnummer

NOR12155275

alte Dokumentnummer

N9199438309J

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