Der Straßenverlauf der B 24 Hochschwab Straße wird im Bereich der Gemeinde Palfau wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 47,0 und bindet bei km 47,22 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Palfau aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-24- 24 im Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2018
Gesetzesnummer
10011994
Dokumentnummer
NOR12152481
alte Dokumentnummer
N9199013442J
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