§ 15 Straßenverlauf der B 22 Grestener Straße

Alte FassungIn Kraft seit 25.3.1992

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 22 Grestener Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Ybbsitz wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 21,25 und bindet bei km 21,75 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Ybbsitz aufliegenden Planunterlagen

(Plan Nr. B 22/24-91 im Maßstab 1:500) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

10012131

Dokumentnummer

NOR12152954

alte Dokumentnummer

N9199219641J

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