§ 15 Straßenverlauf der B 110 Plöckenpaß Straße

Alte FassungIn Kraft seit 21.5.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 110 Plöckenpaß Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 25,775 und bindet bei km 26,80 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, bei Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. AHU - im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012396

Dokumentnummer

NOR12155109

alte Dokumentnummer

N9199436030J

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