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§ 15 Straßenverlauf der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Lindach

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.10.1996

Die Anschlußstelle Lindach der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Laakirchen und Roitham wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen AB-km 212,50 und AB-km 213,60 der A 1 West Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zum untergeordneten Straßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Laakirchen und Roitham aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 890.94 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2026

Gesetzesnummer

10012673

Dokumentnummer

NOR12157083

alte Dokumentnummer

N9199658443J

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