Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 476/2005).
Aus– und Fortbildung
§ 15.
Die Aus– und Fortbildung hat nach dem vom Rechnungshof entwickelten Konzept zu erfolgen. Das Konzept regelt die berufsbegleitende Aus– und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter des Rechnungshofes durch individuelle Beratung, Erhebung des Bildungsbedarfs und Erstellung des Bildungsangebotes sowie die Entwicklung von Führungskräften unter dem Aspekt der Frauenförderung.
Schlagworte
Ausbildung
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2023
Gesetzesnummer
20003175
Dokumentnummer
NOR40049456
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
