Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 74 Sulmtal Straße wird im Bereich der Gemeinde Heimschuh wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 5,300, führt anschließend über die neu zu errichtende Muggenaubachbrücke und bindet bei km 5,700 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Heimschuh aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. 3a im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2026
Gesetzesnummer
10011922
Dokumentnummer
NOR12151961
alte Dokumentnummer
N9199010613J
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