vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 145 Salzkammergut Straße im Bereich der Gemeinde Traunkirchen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.1.2001

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 145 Salzkammergut Straße wird im Bereich der Gemeinde Traunkirchen wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 34,818 nach Anbindung der L 1298 Buchberg-Bezirksstraße, umfährt in der Folge den Ortskern von Traunkirchen zum Großteil in einem Tunnel und bindet bei km 37,470 wieder in den Bestand ein.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Traunkirchen aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. 145-114/99 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Erlass Z 814.145/6-VI/5/98 vom 28. Jänner 1999 genehmigten Einreichprojektes. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Z 814.145/8-III/6/00 vom 29. November 2000, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2026

Gesetzesnummer

20001097

Dokumentnummer

NOR40015256

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)