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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 4 Ost Autobahn – Anschlußstelle Bruck an der Leitha/Ost im Bereich der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.6.1990

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 4 Ost Autobahn wird im Bereich der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 35,00 und km 36,00 der mit Verordnung vom 20. Juni 1989, BGBl. Nr. 326, festgelegten Trasse der A 4 Ost Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsstraßen die Verbindung von und zur B 211 Rohrauer Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsstraße

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2026

Gesetzesnummer

10011972

Dokumentnummer

NOR12152422

alte Dokumentnummer

N9199012071J

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