Die Anschlußstelle Zöbern der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Zöbern wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 80,10 und km 80,50 der A 2 Süd Autobahn und stellt über ihre Zu- bzw. Abfahrtsstraße die Verbindung mit einer Gemeindestraße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- bzw. Abfahrtsstraße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Zöbern aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A 2/29-89 im Maßstab 1 : 500) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsstraße
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2026
Gesetzesnummer
10011989
Dokumentnummer
NOR12152476
alte Dokumentnummer
N9199013031J
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