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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien – Anschlußstelle Landstraße (Rampe FB 700) im Bereich der Stadt Wien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.4.1989

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien - Anschlußstelle Landstraße (Rampe FB 700) wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Verbindungsrampe FB 700 führt von km 0,5556 der Rampe FB 500 bis km 0,801 der Rampe FB 200 der bereits unter Verkehr stehenden Anschlußstelle Landstraße.

Im einzelnen ist der Verlauf dieser neu herzustellenden Rampe aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Der in dessen Absatz 2 angeführte Geländestreifen beträgt 30 m beiderseits der Achse der Rampe FB 700.

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2026

Gesetzesnummer

10011889

Dokumentnummer

NOR12151668

alte Dokumentnummer

N9198912534H

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