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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Korneuburg West/Leobendorf und der B 208 Eibesbrunner Straße sowie der B 3 Donau Straße und der B 6 Laaer Straße im Bereich der Gemeinden Korneuburg und Leobendorf

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.7.1990

Die Anschlußstelle Alland West der A 21 Wiener Außenring Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Alland wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 14,474 und km 15,119 der A 21 Wiener Außenring Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen über eine Gemeindestraße die Verbindung zur Landeshauptstraße LH 110 her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Alland aufliegenden Planunterlagen (Plan- Nr. A 21/18-89 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026

Gesetzesnummer

10011981

Dokumentnummer

NOR12152453

alte Dokumentnummer

N9199012807J

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