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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Loosdorf“ im Bereich der Gemeinden Loosdorf und Hürm

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.11.1998

Die Anschlußstelle „Loosdorf“ der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Loosdorf und Hürm wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle „Loosdorf“ liegt zwischen AB-km 74,00 und AB-km 75,00 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der Landesstraße L 5246 her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Loosdorf und Hürm aufliegenden Planunterlagen im (Plan Nr. A1/23-97 im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2026

Gesetzesnummer

10012833

Dokumentnummer

NOR12158885

alte Dokumentnummer

N9199813162U

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