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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Pöchlarn im Bereich der Stadtgemeinde Pöchlarn

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.1.1989

Die Anschlußstelle Pöchlarn der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Stadtgemeinde Pöchlarn wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 89,079 und km 91,351 der A 1 West Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der Landesstraße L 5325 her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Pöchlarn aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A1/21-88 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2026

Gesetzesnummer

10011856

Dokumentnummer

NOR12151652

alte Dokumentnummer

N9198912499H

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