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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn – Anschlußstelle Imsterau im Bereich der Stadtgemeinde Imst

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.5.1989

Die Anschlußstelle Imsterau der A 12 Inntal Autobahn wird im Bereich der Stadtgemeinde Imst wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen der Anschlußstelle Imsterau liegen zwischen km 57,42 und km 57,88 (Nordseite) und km 58,58 und km 59,05 (Südseite) der A 12 Inntal Autobahn und stellen die Verbindung von und zur L 248 Imsterberg Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Imst aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A88-1150/19 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsstraße

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2026

Gesetzesnummer

10011893

Dokumentnummer

NOR12151672

alte Dokumentnummer

N9198912538H

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