Die Anschlußstelle Kindberg-Schanzsattelstraße der S 6 Semmering Schnellstraße wird im Bereich der Stadtgemeinde Kindberg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 50,184 und km 50,662 der S 6 Semmering Schnellstraße und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zur Landesstraße L 114 Schanzsattelstraße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Kindberg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. SO-6-44 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsrampe
Zuletzt aktualisiert am
18.05.2026
Gesetzesnummer
10012608
Dokumentnummer
NOR12156792
alte Dokumentnummer
N9199653624J
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