§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 70 Packer Straße im Bereich der Gemeinden Krottendorf-Gaisfeld und Sankt Johann-Köppling

Alte FassungIn Kraft seit 04.11.1998

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 70 Packer Straße wird im Bereich der Gemeinden Krottendorf-Gaisfeld und Sankt Johann-Köppling wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 25,00, verläuft in der Folge am orographisch linken Kainachufer, überbrückt sodann die Kainach bei km 26,55 sowie bei km 27,60 und bindet bei km 28,35 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Krottendorf-Gaisfeld und Sankt Johann-Köppling aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan Nr. BO-70-59 im Maßstab 1:2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2026

Gesetzesnummer

10012832

Dokumentnummer

NOR12158884

alte Dokumentnummer

N9199813142U

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