Die Anschlussstelle “Hollabrunn" der B 303 Weinviertler Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Hollabrunn wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlussstelle zu einer Vollanschlussstelle liegen zwischen km 21,745 und km 21,774 der bestehenden B 303 Weinviertler Straße und stellen die Verbindung mit der Landesstraße L 27 von und in Richtung Norden (Staatsgrenze) her.
Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Hollabrunn aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. B 303/14-00 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Einreichprojektes 2000. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 312303/14-III/6/01 vom 18. Oktober 2001, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsrampen
Zuletzt aktualisiert am
23.03.2026
Gesetzesnummer
20001651
Dokumentnummer
NOR40025325
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
