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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Halbanschlußstelle ÖBB-Terminal St. Michael im Bereich der Gemeinde Traboch

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.8.1993

Diese Verordnung wird bezüglich der Rampe Ost, welche durch die Rampe C ersetzt wird, abgeändert (vgl. BGBl. II Nr. 125/1998).

Die Halbanschlußstelle ÖBB-Terminal St. Michael der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Traboch wie folgt bestimmt:

Die Rampen der neu herzustellenden Halbanschlußstelle liegen bei km 165,50 (Rampe West) und bei km 166,35 (Rampe Ost) der A 9 Pyhrn Autobahn und stellen die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf dieser Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Traboch aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:2 880 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Diese Verordnung wird bezüglich der Rampe Ost, welche durch die

Rampe C ersetzt wird, abgeändert (vgl. BGBl. II Nr. 125/1998).

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2026

Gesetzesnummer

10012218

Dokumentnummer

NOR12153490

alte Dokumentnummer

N9199316985L

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