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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Puchwerk im Bereich der Stadt Graz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.11.1990

Die Anschlußstelle Puchwerk der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Stadt Graz wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt bei km 1,00 des Abschnittes Graz/Ost-Graz/Liebenau der A 2 Süd Autobahn und stellt über Zu- und Abfahrtsstraßen die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz (Fuchsenfeldweg) her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Graz aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsstraße

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026

Gesetzesnummer

10012004

Dokumentnummer

NOR12152493

alte Dokumentnummer

N9199013569J

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