Die Anschlußstelle Untergroßau der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Sinabelkirchen wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Zu- bzw. Abfahrtsstraße zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem Vollanschluß liegt zwischen km 156,390 und km 156,870 der bestehenden A 2 Süd Autobahn und stellt die Verbindung von und in Richtung Wien her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- bzw. Abfahrtsstraße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Sinabelkirchen aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. A 2/62 A im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsstraße
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2026
Gesetzesnummer
10011923
Dokumentnummer
NOR12151962
alte Dokumentnummer
N9199010631J
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