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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes, der A 2 Süd Autobahn — Anschlußstelle Untergroßau (Vollausbau) im Bereich der Gemeinde Sinabelkirchen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.2.1990

Die Anschlußstelle Untergroßau der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Sinabelkirchen wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Zu- bzw. Abfahrtsstraße zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem Vollanschluß liegt zwischen km 156,390 und km 156,870 der bestehenden A 2 Süd Autobahn und stellt die Verbindung von und in Richtung Wien her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- bzw. Abfahrtsstraße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Sinabelkirchen aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. A 2/62 A im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsstraße

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026

Gesetzesnummer

10011923

Dokumentnummer

NOR12151962

alte Dokumentnummer

N9199010631J

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