Die Halbanschlussstelle Lauterach-Wolfurt der A 14 Rheintal Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Wolfurt wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Halbanschlussstelle liegt zwischen AB-km 9,609 und AB-km 9,643 der A 14 Rheintal Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der Landesstraße L 3 (Achstraße) her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Wolfurt aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. BS-0024/17.1a im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Einreichprojektes 2000. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 319514/35-III/6/02 vom 8. August 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsrampe
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2026
Gesetzesnummer
20002186
Dokumentnummer
NOR40035783
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