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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn-Anschlußstelle Paß Lueg (Vollausbau)“ im Bereich der Marktgemeinde Werfen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.12.1997

Die Anschlußstelle „Paß Lueg (Vollausbau)“ der A 10 Tauern Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Werfen wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem Vollanschluß liegen zwischen AB-km 33,80 und AB-km 34,26 und stellen die Verbindung mit der B 159 Salzachtal Straße von und in Richtung Bischofshofen her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Werfen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1566.20c im Maßstab 1:1000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2026

Gesetzesnummer

10012692

Dokumentnummer

NOR12157570

alte Dokumentnummer

N9199711660I

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