4. Abschnitt
Schlussbestimmungen Einführungsphase
§ 14.
Zu Testzwecken iSv. § 4 und zur Durchführung der Initialbefüllung kann die RTR-GmbH von den Datenbanknutzern die Übermittlung von Daten einfordern. Diese Datenanforderung einschließlich des zu verwendenden Formats und des konkreten Zeitpunktes der Datenlieferung hat per Bescheid zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
01.12.2020
Gesetzesnummer
20011375
Dokumentnummer
NOR40227990
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