Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung des KHM
§ 14
(1) Das KHM ist das Bundesmuseum für alle kunst- und kulturhistorischen Epochen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts und im Falle der Sammlung alter Musikinstrumente und des Münzkabinetts bis zur Gegenwart.
(2) Kernkompetenz des KHM sind Werke der europäischen Kunst- und Kulturgeschichte vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert sowie Ägyptens, des Vorderen Orients und des griechisch-römischen Altertums.
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