§ 146h LAO 2000

Alte FassungIn Kraft seit 17.5.2000

§ 146h

Änderung der Lage der Arbeitszeit

Die §§ 146 bis 146g sind auch für eine von der Dienstnehmerin beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt.

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