Besondere Bestimmungen für Wachebeamte mit langer Exekutivdienstzeit
§ 145a.
§ 83a ist auch auf Wachebeamte anzuwenden.
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Besondere Bestimmungen für Wachebeamte mit langer Exekutivdienstzeit
§ 145a.
§ 83a ist auch auf Wachebeamte anzuwenden.
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