Theoretische Ausbildung – RS
§ 13
Im Rahmen der theoretischen Ausbildung sind die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsfächer gemäß der Anlage 1 zu vermitteln.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Theoretische Ausbildung – RS
§ 13
Im Rahmen der theoretischen Ausbildung sind die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsfächer gemäß der Anlage 1 zu vermitteln.
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