2. Teil
Besonderer Teil Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung
§ 13
(1) Das MUMOK ist das Bundesmuseum für die internationale Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts.
(2) Kernkompetenz des MUMOK sind Werke der Klassischen Moderne, der objekt- und gesellschaftsbezogenen, konzeptuellen und performativen Kunst der 1960iger und 1970iger Jahre und zeitgenössische Werke der internationalen bildenden Kunst aller Medien.
(3) Ergänzende Kompetenzen des MUMOK betreffen Werke österreichischer Kunst im Zusammenhang mit der Kernkompetenz gemäß Abs. 2.
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