Anlagen
§ 13.
Soweit in dieser Verordnung auf die Anlagen 1, 2 und 3 der VEMF verwiesen wird, bezieht sich die Verweisung auf die Anlagen 1, 2 und 3 in der jeweils geltenden Fassung.
Zuletzt aktualisiert am
21.02.2024
Gesetzesnummer
20012528
Dokumentnummer
NOR40260417
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