FRT-Fähigkeit
§ 13.
Ergänzend zu Art. 25 Abs. 1 und 6 der Verordnung (EU) 2016/1447 wird für HGÜ-Systeme festgelegt, dass das Spannungs-Zeit Profil für symmetrische und asymmetrische Fehler im Netz durch die Abbildung 2 festgelegt wird (die x-Achse entspricht der Zeit t in Sekunden, die y-Achse entspricht dem Verhältnis des tatsächlichen Werts der Spannung U zu ihrem Referenzwert 1 p.u.):
Abbildung 2 FRT-Fähigkeit
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2022
Gesetzesnummer
20012017
Dokumentnummer
NOR40247147
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