UNTERABSCHNITT F
Wachebeamte Gehalt
§ 138.
Für das Gehalt der Wachebeamten gilt der Unterabschnitt E mit der Abweichung, dass
- 1. die Verwendungsgruppe W 2 der Verwendungsgruppe C und die Verwendungsgruppe W 1 der Verwendungsgruppe B entspricht und
- 2. für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 1 die Dienstklassen III bis VIII in Betracht kommen und
- 3. das Gehalt der Beamtin oder des Beamten der Vorrückungsklasse in der Verwendungsgruppe W 2
- a) in der Gehaltsstufe 20 statt dem in der Tabelle angeführten Betrag 3 493,7 € sowie
- b) in der Gehaltsstufe 21 statt dem in der Tabelle angeführten Betrag 3 578,4 € beträgt.
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2024
Gesetzesnummer
10008163
Dokumentnummer
NOR40267023
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