§ 12d L-VBG

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2022

Facharbeiter-Aufstiegsprüfung

§ 12d

Bedienstete, für die in der gemäß § 43 erlassenen Verordnung der Abschluss eines Lehrberufes als Einreihungserfordernis vorgesehen ist, können als Ersatz für die Erlernung eines Lehrberufes eine Facharbeiter-Aufstiegsprüfung nach den für Gemeindevertragsbedienstete geltenden Bestimmungen absolvieren.

18.07.2022

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