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§ 12 LTWO 1995

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.1.1996

§ 12

Kreiswahlbehörden

Die Bezirkswahlbehörden für den politischen Bezirk Neusiedl am See, Eisenstadt- Umgebung, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart, Güssing und Jennersdorf sind zugleich Kreiswahlbehörden für ihre Wahlkreise. Die Bezirkswahlleiter in diesen Bezirken sind zugleich Kreiswahlleiter.

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